Trauung

Sie trauen sich
sich trauen zu lassen

Herzlichen Glückwunsch!

Für Ihren gemeinsamen Lebensweg wünschen wir Ihnen viel Liebe, Verständnis füreinander sowie Gottes Segen und Begleitung!

Vieles gilt es für den großen Tag vorzubereiten – die Kirchliche Trauung ist ein wesentliches Element. Wir helfen Ihnen gerne, damit Ihr großer Tag rundum gelingt!

Im Folgenden geben wir Ihnen dazu Antworten auf zentrale Fragen rund um die Trauung:

1.   Was sind die Voraussetzungen für eine Trauung?

Die Trauung setzt voraus, dass ein Partner der evangelischen Kirche angehört.

2.   Welche Unterlagen benötigt das Pfarramt von uns?

Melden Sie sich bitte schriftlich im Pfarramt mit Ihren Namen, Ihrer Adresse und Telefonnummer an sowie dem (Wunsch-)Termin für Ihre Trauung. Vor der eigentlichen Trauung ist es notwendig, dass der/dem zuständigen Pfarrer/in die Trauurkunde des Standesamts vorgelegt wurde.

3.   Wie finden wir den besten Termin für uns?

Wir richten uns gerne nach Ihren Terminwünschen. Voraussetzung ist, dass wir möglichst bald in die Terminplanung einbezogen werden, damit Ihr Wunschtermin nicht bereits belegt ist. In unserer Kirche feiern wir Trauungen sowohl vormittags als auch nachmittags. Finden mehrere Trauungen an einem Tag statt, ist es uns wichtig, dass es einen ausreichenden zeitlichen Abstand von ca. einer Stunde gibt.

4.   Was machen wir, wenn wir nicht zur Kirchengemeinde Oberhaching gehören?

Wenn Sie in unserer Kirche Zum Guten Hirten getraut werden wollen, aber einer anderen Kirchengemeinde angehören (z.B. aus München kommen), können Sie dennoch gerne in unserer Kirche die Trauung feiern. Normalerweise ist es dann üblich, dass Sie Ihre/n Heimatpfarrer/in „mitbringen“. Fragen Sie sie/ihn bitte um ihr/sein Einverständnis und teilen Sie uns dann ihre/seinen Namen und Anschrift mit.

Für Mitglieder anderer Kirchen ist es Voraussetzung, dass diese Kirchen und ihre Geistlichen der „Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland“ (AcK) angehören.

Wenn Sie sich von einem Pfarrer/einer Pfarrerin unserer Kirchengemeinde trauen lassen wollen, benötigen wir von Ihrer Heimat-Kirchengemeinde eine Entlassung (sog. „Dimissoriale“). Wenden Sie sich dazu bitte an Ihr zuständiges Pfarramt. Das Dimissoriale wird normalerweise problemlos zugesandt.

5.   Was kostet uns die kirchliche Trauung?

Die kirchliche Trauung ist in unserer Kirchengemeinde für alle Mitglieder der Evangelisch-Lutherischen Kirche kostenfrei. Falls Sie eine Organistin wünschen, stellen wir gerne den Kontakt her. Mit ihr ist dann eine gesonderte Honorarvereinbarung zu schließen.

Sind Sie beide nicht Mitglied der Kirche, nehmen Sie bitte persönlich Kontakt mit uns auf. In einem Gespräch finden wir sicher eine Lösung.

6.   Wie läuft das mit dem Traugespräch?

Das Traugespräch findet in der Regel 2-3 Monate vor der Trauung statt. Es dient dem besseren Kennenlernen, auch Ihrer gemeinsamen „Geschichte“, der Planung des Ablaufes und dem inhaltlichen Gespräch über das christliche und speziell evangelische Verständnis von Ehe und Partnerschaft.

In diesem Gespräch stellen wir Ihnen die Möglichkeiten bei der Trauung vor. Bringen Sie dazu bereits auch Ihre Wünsche und Vorstellungen mit!

Für den Termin für das Traugespräch wenden Sie sich bitte an die/den Pfarrer/in, die/der für Ihre Trauung zuständig ist. Das orientiert sich meistens daran, wer an „Ihrem“ Wochenende Dienst hat.

7.   Können wir uns auch in einer anderen Kirche trauen lassen?

Natürlich – wir stellen Ihnen gerne ein Dimissoriale aus, das das andere Pfarramt hierfür benötigt.

8.   Darf uns auch ein anderer Pfarrer/eine andere Pfarrerin in der Kirche Zum Guten Hirten Oberhaching trauen?

Ja, gerne! Aber auch in diesem Fall bitte rechtzeitig fragen, ob die Kirche zum gewünschten Termin auch frei ist (siehe auch Voraussetzungen!).

9.   Mein Partner/meine Partnerin ist katholisch...

Hier stehen Ihnen vier Wege offen:

  1. eine katholische Trauung
  2. eine katholische Trauung unter Beteiligung eines/einer evang. Pfarrers/in
  3. eine evangelische Trauung
  4. eine evangelische Trauung unter Beteiligung eines kath. Pfarrers

Für die beiden zuletzt genannten Fälle empfiehlt es sich dringend für den katholischen Partner, in dem für ihn zuständigen Pfarramt einen sog. Dispens zu beantragen. In der Regel ist dies völlig problemlos und gewährleistet auch den Kontakt zum katholischen Seelsorger. In der Perspektive der kath. Kirche sind evangelische Trauungen nur nach der damit dokumentierten „Befreiung von der Formpflicht“ gültig (siehe hierzu www.erzbistum-muenchen-und-freising.de).

10.  Wie ist das mit der Musik?

Ob klassisch oder eher „gospelig“ – der Musikstil darf so sein, wie es Ihrem Geschmack entspricht!

Wir kümmern uns um den Organisten, falls Sie möchten und keinen mitbringen. Verwandte/Freunde, die den Gottesdienst musikalisch mitgestalten wollen, sind willkommen. Zudem können wir ihnen auch eine Musikgruppe (neuere geistliche Musik, Gospels u. ä.) vermitteln. Auf unserer Homepage finden Sie Links zu verschiedenen Chören.

Wichtig ist es uns, dass sich die Hochzeitsgemeinde auch selber mit ihrem Gesang beteiligen kann. Das macht Trauungen einfach lebendiger. Vor dem Traugespräch können Sie sich bereits dazu Gedanken machen, ob es Lieder gibt, die Sie sich für Ihren Festtag besonders wünschen.

11.  Was ist beim Trauspruch zu bedenken?

Wie bei der Taufe oder der Konfirmation gibt es in unserer evangelischen Kirche auch bei der Trauung einen Bibelvers, der Sie besonders begleitet. Sie dürfen sich diesen Spruch selber wählen. Eine Auswahl von Trausprüchen finden Sie auf unserer Website oder unter www.trauspruch.de.

12.  Wer kümmert sich um den Blumenschmuck?

Den Blumenschmuck für Trauungen übernehmen in unserer Kirchengemeinde die Brautleute selbst. Da wir für Trauungen unseren eigenen Altarschmuck entfernen, bitten wir darum, dass dieser Blumenschmuck dann auch für die sonntägliche Gemeinde bleiben darf. Die Gottesdienstgemeinde freut sich jedenfalls immer mit, wenn sie die schönen Blumen sieht.

Welchen Blumenschmuck Sie sich wünschen, überlassen wir Ihrem Geschmack. Unsere Empfehlung ist, dass in unserer Kirche oft „weniger mehr ist“, d.h. ein Altargesteck, ein Gesteck vor dem Ambo und Blumen an den Bänken reichen oft aus, die Kirche in einen festlichen Raum zu verwandeln.

Findet an Ihrem Hochzeitstag eine weitere Trauung in unserer Kirche statt, ist es sinnvoll, sich auf ein gemeinsames Blumen-Arrangement zu einigen. Sie können dadurch auch die Kosten teilen.

Und noch eine Bitte: Es ist immer schön, wenn Blumen zum Auszug gestreut werden, aber wir bitten Sie herzlich darum, auf das Streuen von Reis zu verzichten.

13.  Darf während der Trauung fotografiert werden?

Fotos von Ihrer Trauung sind schöne Erinnerungen an diesen Tag. Daher ist es uns wichtig, dass Sie auch Bilder von Ihrer Trauung machen dürfen. Achten Sie aber bitte darauf, dass nur ein einziger Fotograf das für Sie übernimmt, damit Ihr Gottesdienst nicht im Blitzlichtgewitter untergeht und die besondere Atmosphäre darunter leidet. Der Fotograf sollte sich kurz vor der Trauung mit uns in Verbindung setzen, damit wir gemeinsam besprechen, wann und wo die Aufnahmen am besten zu machen sind.

14.  Gibt es nach der Trauung noch eine Bestätigung?

Wir stellen Ihnen für Ihre Trauung eine Urkunde aus sowie eine Seite für Ihr Familienstammbuch.

15.  Und wenn wir noch mehr wissen wollen?

Reichhaltige Infos rund um die Trauung bietet auch das Evangelische Gesangbuch, Ausgabe Bayern und Thüringen, Nr. 824-828 sowie die Homepage der Bayrischen Landeskirche unter http://www.bayern-evangelisch.de.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte auch ganz einfach an uns!

Wir freuen uns sehr, wenn wir auch über Ihre Trauung hinaus in Kontakt bleiben. Das heißt auch, dass wir Sie auch gerne weiter begleiten auf dem Weg Ihrer Ehe und für Gespräch zur Verfügung stehen „in guten wie in bösen Tagen.“

Und hier finden Sie eine Auswahl an Trausprüchen.

In diesem Dokument sind alle oben genannten Informationen nochmal für Sie zum Download zusammengefasst.

In diesem Dokument finden Sie eine Auswahl an Trausprüchen.